Amtliche Meldung

Eigentümer müssen Häuser gegen Rückstau sichern

Der AZÖ informiert

Eine Rückstausicherung schützt davor, dass Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz durch die Abflüsse ins Haus eindringt. Die Verantwortung für den Einbau und die Wartung der Rückstausicherung liegt beim Hauseigentümer.

Die Betreiber von öffentlichen Kanalisationen haften nicht für die durch Rückstau entstandenen Schäden. Auch die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn keine fachgerechte Rückstausicherung vorhanden ist.

Mit der Herstellung und der regelmäßigen Wartung einer Rückstausicherung sollte eine spezialisierte Firma beauftragt werden, die die Grundstücksentwässerungsanlage fachgerecht installieren kann. Die Rechtsgrundlagen verweisen hinsichtlich der konkreten Anforderungen auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.):

  • DIN 1986-100
  • DIN EN 12056
  • DIN EN 13564
  • DIN EN 12050

Im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes Örtzetal ist die Pflicht zur Sicherung gegen Rückstau in § 13 der Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss

an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen des Abwasserzweckverbandes Örtzetal festgelegt.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Paton unter 05051-7039953 zur Verfügung.

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